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Digitalbonus Bayern: 50 % Förderung für IT-Sicherheit

Digitalbonus Bayern: bis zu 50 % Zuschuss für IT-Sicherheit

Mit dem Digitalbonus fördert der Freistaat Bayern kleine gewerbliche Unternehmen, die ihre IT-Sicherheit verbessern. Secundo IT erstellt Ihnen ein Angebot, das zur Förderlogik passt, und setzt die Maßnahme um. Den Antrag stellen Sie selbst.

Ausgangslage

Was der Digitalbonus fördert – und was nicht

Der Digitalbonus läuft nach der aktuellen Förderrichtlinie bis 31.12.2027. Neben der Digitalisierung ist die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit ein eigener Förderbereich. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss: im Digitalbonus Standard bis 7.500 €, im Digitalbonus Plus bei besonderem Innovationsgehalt bis 30.000 €. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 € betragen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Angebot einholen, dann Antrag stellen, erst nach der Eingangsbestätigung beauftragen. Wer vorher bestellt, verliert die Förderung. Secundo IT liefert das Angebot mit klar beschriebener Sicherheitsmaßnahme und setzt sie nach Ihrer Beauftragung um. Ob gefördert wird, entscheidet allein die Bewilligungsstelle; Rechts- oder Steuerberatung leisten wir nicht.

Voraussetzungen

Das sollten Sie vorher wissen.

Wer antragsberechtigt ist

Kleine gewerbliche, gewerbesteuerpflichtige Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Vollzeitäquivalenten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.

Wer ausgeschlossen ist

Unter anderem Freie Berufe, Arztpraxen, Kliniken, MVZ und ähnliche Gesundheitseinrichtungen, gewerbesteuerbefreite Unternehmen sowie Unternehmen in Insolvenz.

Kein Beginn vor dem Antrag

Eine verbindliche Bestellung oder Beauftragung vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Begonnen werden darf erst nach Bestätigung des Antragseingangs.

Monatliches Kontingent

Pro Monat steht ein festes Antragskontingent bereit. Anträge sind ab 10 Uhr am ersten Werktag des Monats möglich; ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.

Was nicht förderfähig ist

Standard-Hardware wie PCs, Server und Smartphones, Standard-Software, Ersatzbeschaffungen sowie Beratung oder Schulung ohne Einführung einer Lösung.

Angebote und Nachweise

Dem Antrag liegen Angebote externer Dienstleister, ein Finanzierungsplan und De-minimis-Angaben bei. Signiert wird mit dem ELSTER-Unternehmenskonto.

Ablauf

So begleiten wir Ihr Förderprojekt.

Bedarf klären

Wir besprechen, welche Sicherheitslücke geschlossen werden soll, und prüfen mit Ihnen grob, ob die Maßnahme in den Förderbereich IT-Sicherheit passen kann.

Förderfähiges Angebot

Sie erhalten ein Angebot, das Hardware, Einrichtung und anteilige Schulung getrennt ausweist, etwa für Firewall, Datensicherung oder Netzwerksicherheit.

Typische Maßnahmen

Zum Beispiel eine Firewall mit sicherem VPN-Zugang, ein Backup-System mit Offline-Kopie oder Komponenten zur Netzwerksicherheit – so nennt es auch die Förderrichtlinie.

Ihr Antrag

Den Online-Antrag stellen Sie selbst über das Förderportal des Freistaats bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung. Wir beantworten technische Rückfragen zum Angebot.

Umsetzung nach Freigabe

Wir starten erst, wenn Sie uns nach der Eingangsbestätigung beauftragen. Die Maßnahme ist innerhalb von 18 Monaten nach Bescheid umzusetzen.

Dokumentation für den Nachweis

Sie erhalten Rechnung und Dokumentation der umgesetzten Maßnahme, die Sie für Projektmitteilung und gegebenenfalls Verwendungsnachweis benötigen.

Häufige Fragen

Ihre Fragen

Läuft der Digitalbonus Bayern noch?

Ja. Die Förderrichtlinie gilt seit 1. Juli 2024 und endet am 31. Dezember 2027 (Stand Oktober 2026). Die Mittel sind begrenzt, ein Antrag kann wegen Überzeichnung abgelehnt werden. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung auf digitalbonus.bayern.

Können Arztpraxen, Kanzleien oder Steuerberater den Digitalbonus nutzen?

Nein. Freie Berufe sowie Arztpraxen, Kliniken, MVZ und vergleichbare Gesundheitseinrichtungen sind laut Richtlinie ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind nur gewerbesteuerpflichtige kleine Unternehmen.

Wird ein IT-Sicherheits-Check oder eine reine Beratung gefördert?

Beratung und Schulung allein sind nicht förderfähig. Sie zählen nur anteilig, wenn sie zur Einführung einer konkreten Lösung gehören, und höchstens bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben.

Wann darf ich Secundo IT beauftragen?

Laut Richtlinie frühestens nach der Bestätigung des Antragseingangs – vorher dürfen Sie nur Angebote einholen. Wird der Antrag später abgelehnt, tragen Sie die Kosten selbst. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, wartet den Förderbescheid ab; wir richten uns gern danach.

Garantiert Secundo IT die Förderung?

Nein. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle. Wir erstellen ein nachvollziehbares Angebot und setzen die Maßnahme fachgerecht um, leisten aber keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Sicherheit sprechen.

Ein unverbindliches Erstgespräch dauert rund 30 Minuten. Danach wissen Sie, wo Sie stehen und was der nächste sinnvolle Schritt ist.

Erstberatung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb eines Werktags.