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IT für Arztpraxen

IT und IT-Sicherheit für Arzt- und Zahnarztpraxen

Patientendaten verlangen besonderen Schutz – und Ihre Praxis muss jeden Tag laufen. Secundo IT betreut Praxen und MVZ in Amberg, Sulzbach-Rosenberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach: sichere Praxis-IT, nachvollziehbar dokumentiert, in Abstimmung mit Ihrem PVS-Anbieter.

Ausgangslage

Praxis-IT zwischen Behandlungsalltag und Richtlinie

Vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen sind an die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V gebunden. Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gilt die Fassung der KBV, in Kraft seit dem 1. April 2025; für Zahnarztpraxen die Fassung der KZBV, veröffentlicht am 1. Juli 2025. Die Anforderungen richten sich nach Praxisgröße und reichen von Virenschutz und Datensicherung bis zu Schulungen des Praxisteams. Die Verantwortung bleibt bei der Praxisleitung – auch wenn ein Dienstleister die Umsetzung übernimmt.

Secundo IT unterstützt Sie dabei, die Anforderungen pragmatisch umzusetzen und nachweisbar zu dokumentieren: mit abgesicherten Arbeitsplätzen, Firewall, Backup mit Wiederherstellungstest und einem Notfallplan. Für Praxisverwaltungssystem und Telematikinfrastruktur bleibt Ihr PVS- bzw. TI-Dienstleister zuständig – wir stimmen uns mit ihm ab, damit Netzwerk und Sicherheit zusammenpassen.

Herausforderungen

Worauf es in Ihrer Branche ankommt.

Verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie

Die Richtlinie nach § 390 SGB V ist für vertrags(zahn)ärztliche Praxen verbindlich. Welche Anlagen gelten, hängt von der Praxisgröße und z. B. von medizinischen Großgeräten ab.

Nachweis statt Bauchgefühl

Umgesetzt heißt nicht belegt: Für Backups, Updates, Firewall-Regeln und Schulungen sollten aktuelle, datierte Nachweise in der Praxis vorliegen.

Schweigepflicht und DSGVO

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Externe IT-Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, wenn sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind (§ 203 StGB).

Phishing und Schadsoftware

E-Mails mit gefälschten Anhängen oder Links sind ein häufiger Einstieg für Angreifer. Seit Oktober 2025 fordert die KBV-Richtlinie u. a. Schulungen und Regeln zum Umgang mit Spam.

Ausfall bedeutet Stillstand

Ohne PVS, Terminplanung und Abrechnung steht der Praxisbetrieb. Funktionierende Datensicherung und ein Notfallplan entscheiden, wie schnell es weitergeht.

Viele Beteiligte, unklare Grenzen

PVS-Anbieter, TI-Dienstleister, Gerätehersteller und IT-Betreuung: Ohne klare Absprache, wer welche Anforderung abdeckt, entstehen Lücken.

Leistungen

So unterstützen wir Sie.

Bestandsaufnahme zur Richtlinie

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten, wo Lücken bestehen und welche Schritte sinnvoll sind – verständlich und priorisiert.

Sichere Arbeitsplätze und Netzwerk

Aktuelle Systeme, Endpoint-Schutz, Firewall und ein dokumentierter Netzplan. Medizintechnik und Gäste-WLAN trennen wir sauber vom Praxisnetz.

Backup und Notfallplan

Regelmäßige, getrennt aufbewahrte Datensicherungen mit dokumentierten Wiederherstellungstests und ein ausgedruckter Notfallplan mit Ansprechpartnern.

E-Mail-Sicherheit und Awareness

Spam- und Phishing-Filter, sichere Konfiguration der E-Mail-Programme und Schulungen für das Praxisteam – mit Teilnehmerliste als Nachweis.

Abstimmung mit dem PVS-Anbieter

PVS und Telematikinfrastruktur betreut Ihr PVS- bzw. TI-Dienstleister. Wir stimmen Netzwerk, Firewall und Updates mit ihm ab und halten Zuständigkeiten fest.

Betreuung und Dokumentation

Laufende Wartung, Updates und Ansprechpartner zu unseren Geschäftszeiten. Nachweise legen wir so ab, dass sie in Ihrer Praxis verfügbar bleiben.

Häufige Fragen

Ihre Fragen

Gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie auch für kleine Praxen?

Ja. Die Richtlinie nach § 390 SGB V gilt für alle an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen. Der Umfang ist nach Größe gestaffelt: Bei der KBV-Fassung gelten etwa für Praxen mit bis zu fünf ständig mit Datenverarbeitung betrauten Personen die Basisanforderungen (Anlage 1) sowie die Anforderungen an TI-Komponenten (Anlage 5).

Muss ich einen zertifizierten IT-Dienstleister beauftragen?

Nein. Nach § 390 Abs. 7 SGB V können Mitarbeitende von IT-Dienstleistern auf Antrag zertifiziert werden; die KBV führt ein Verzeichnis. Laut KBV ist das ein optionales Angebot – Praxen dürfen auch nicht zertifizierte Dienstleister beauftragen. Secundo IT ist nicht nach dieser Richtlinie zertifiziert. Die Verantwortung bleibt in jedem Fall bei der Praxisleitung.

Übernimmt Secundo IT die Installation von Konnektor und TI?

Nein. Installation und Wartung von Praxisverwaltungssystem und TI-Komponenten liegen in der Regel bei Ihrem PVS- bzw. TI-Dienstleister. Wir kümmern uns um die übrige Praxis-IT und stimmen uns mit diesem Dienstleister ab, damit Netzwerk, Firewall und Sicherheitsmaßnahmen zusammenpassen.

Betrifft NIS-2 auch Arztpraxen?

Nur größere Einrichtungen. Laut KBV sind Praxen und MVZ betroffen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder bestimmte Umsatz- und Bilanzschwellen erreichen. Sie müssen sich beim BSI registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Ob Ihre Einrichtung betroffen ist, klärt die Betroffenheitsprüfung des BSI.

Sind Sie im Notfall rund um die Uhr erreichbar?

Nein, wir bieten keine 24/7-Rufbereitschaft. Wir sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr erreichbar. Für die Erkennung von Sicherheitsvorfällen auch außerhalb dieser Zeiten bieten wir Managed Detection & Response über Sophos (Sophos MDR) an; einen Notfallplan für Ihre Praxis erstellen wir gemeinsam.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Sicherheit sprechen.

Ein unverbindliches Erstgespräch dauert rund 30 Minuten. Danach wissen Sie, wo Sie stehen und was der nächste sinnvolle Schritt ist.

Erstberatung anfragen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb eines Werktags.